Ein „eCall“ ist ein Notruf der bei einer Kollision z.B.: einem Unfall, automatisch einen Notruf an die europaweit kostenfreie Notrufnummer 112 absetzt. Das Fahrzeug bzw. das eCall-Modul des Fahrzeugs versucht zeitgleich eine Sprachverbindung zwischen der Leistelle und den Insassen des verunfallten Kraftwagens herzustellen.
Die Leistelle bekommt durch diesen entweder manuellen oder automatisch ausgelösten Notruf folgende Informationen bereitgestellt:
1. Zeitpunkt des Unfalls
2. Koordinaten des Unfallorts
3. Fahrtrichtung
4. Fahrzeuginformationen (die 17-stellige Fahrzeugidentifizierungsnummer)
5. die letzten zwei Fahrzeugpositionen (Längen- und Breitengradunterschiede in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition)
6. Antriebsart (z.B.: Benzin, Diesel, Gas, Elektro) und die Fahrzeugklasse
7. Auslöseart: manuell oder automatisch
Optional können die Systeme außerdem Daten aus Sicherheitssystemen des Fahrzeugs auslesen, hierzu zählen beispielsweise: die Anzahl der Insassen (sofern die Sicherheitsgurte angelegt wurden), ob sich das Fahrzeug überschlagen hat.
Ein eCall kann manuell ausgelöst werden, bei medizinischen Notfällen sollten Sie auch nicht zögern umgehend Hilfe zu rufen. Bei technischen Problem wie z.B einer Reifenpanne oder einem leichten Verkehrsunfall ohne Verletzte, kontaktieren Sie bitte die Pannenhilfe und nicht die Notrufnummer 112!
1. Zeit – bei Unfällen zählt jede Sekunde, laut der EU-Kommission können Rettungskräfte bis zu 50% schneller am Unfallort sein als bisher. Dadurch könnten bis zu 2500 Menschenleben pro Jahr gerettet werden.
2. Vermeidung weiterer Unfälle – ungesicherte Unfallstellen führen oft zu Folgeunfällen und langen Staus, durch eCall kann dieses Risiko vermindert werden indem Unfallorte schneller abgesichert werden können.
3. Informationen für Rettungskräfte – durch die Fahrzeuginformationen haben die Rettungskräfte sofort einen Überblick darüber wie viele Insassen sich im Fahrzeug befinden und zu retten sind. Außerdem erhält die Feuerwehr beispielsweise Information darüber wo Batterie, Kraftstofftank und Airbags verbaut sind da diese potentielle Gefahren an der Einsatzstelle sind.
Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen seit dem 31. März 2018 mit dem eCall-System ausgestattet sein. Die Abgeordneten konnten durchsetzen, dass die EU-Kommission in den auf dieses Datum folgenden drei Jahren bewerten muss, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut werden muss. Eine Nachrüstpflicht für PKW-Modelle die vor dem 31. März 2018 erschienen sind, besteht nicht.
Quellen: Europäisches Parlament , ADAC